Hier findet ihr die aktuellen Hygienekonzepte und Regeln für unser Sportangebot.
Für den Sport in unserem Vereinshaus gelten die folgenden Regeln:
1. Nachweispflicht
Der Sport darf ausschließlich mit 3G-Nachweis durchgeführt werden. Der Nachweis wird vom Übungsleiter kontrolliert. Ausnahmen sind hier lediglich Schüler, die durch die regelmäßigen Schultests als getestet gelten.
2. Maskenpflicht
Erst im Sportraum darf der Mund-Nasenschutz abgenommen werden. Vorher besteht in allen Räumlichkeiten des Vereinshauses eine Maskenpflicht.
4. Allgemeine Hygieneregeln
Die AHA-Regeln werden weiterhin empfohlen. Es steht ausreichend Desinfektionsmittel vor- sowie im Vereinshaus zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn wir dieses bald wieder auffüllen dürfen.
- 04.März 2022-
Hygienekonzept für Volleyball TS Lürrip
Halle Weiersweg
Training und Spielbetrieb
Sporthalle Weiersweg 6, 41065 Mönchengladbach
1. In der Sporthalle/Flur/Umkleiden/Toiletten ist ein medizinischer Mund- Nasenschutz zu tragen. Ausnahme Mannschaftsbank und Spielfläche;
2. Im Spielbetrieb müssen Anschreiber und Linienrichte eine medizinische Maske tragen, Schiedsrichter und Spieler sind ausgenommenJ.
3. Vor Betreten der Halle müssen die Hände desinfiziert werden (Desinfektionsmittel steht bereit).
4. Bei Ligaspielen müssen sich vor dem Betreten der Halle alle Teilnehmer in die ausliegende Liste eintragen oder die beigefügte Teilnehmerliste ausgefüllt abgeben (Rückverfolgung).
5. Vor Betreten der Halle müssen sich auch Zuschauer in eine Anwesenheitsliste eintragen.
6. Die Umkleiden und Duschen können unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene-Regeln und Abstandshaltung von 1,50 benutzt werden.
7. Für die Teilnahme am Sport gilt die 3 G- Regel, d.h. es ist ein Nachweis über die Immunisierung oder ein gültiger Testnachweis nötig. Dieser Nachweis muss mitgeführt und wird kontrolliert werden. Dies gilt für alle Sportler, Teilnehmer und Zuschauer.
11.03.2022